Produkte dürfen in der Europäischen Gemeinschaft nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen aus Richtlinien erfüllen.
Im Wege eines Konformitätsbewertungsverfahrens muss ein Produkt bewertet werden. Dabei sind die Verwendungsgrenzen zu definieren und Gefährdungen zu ermitteln.
Für Maschinen wird das iterative Verfahren zur Erkennung, Bewertung und Minderung von Gefährdungen in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG laut Anhang I als Risikobeurteilung bezeichnet.
docuhaus bietet die Unterstützung bei der Dokumentation eines Konformitätsbewertungsverfahrens einschließlich Risikobeurteilung an.
Durch die konsequente Nutzung der Praxis-Software Safexpert von IBF Solutions GmbH ist docuhaus in der Lage, ein vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren zu dokumentieren.
Das Ergebnis ist eine umfangreiche Nachweisdokumentation in Tabellenform mit folgendem Inhalt:
- Beschreibung des Produkts und Festlegung der Grenzen.
- Angabe aller Richtlinien, die für das Produkt Anwendung finden.
- Angabe der bei der Konstruktion berücksichtigten harmonisierten Normen.
- Betrachtung aller möglichen Gefährdungen nach Gefahrenliste EN 12100.
- Bewertung einer Gefährdung, bevor eine Schutzmaßnahmen ergriffen wurde (Risikograph).
- Beschreibung der getroffenen Schutzmaßnahmen (konstruktiv, steuerungstechnisch, durch
Warnsymbole oder durch Warnhinweise).- Bei steuerungstechnisch getroffenen Schutzmaßnahmen die Ermittlung eines PLr, die
Auflistung der verwendeten sicherheitsrelevanten Bauteile inklusiv Angabe des SIL
und die Angabe des erreichten PL.
- Bei steuerungstechnisch getroffenen Schutzmaßnahmen die Ermittlung eines PLr, die
- Bewertung einer Gefährdung, nachdem eine Schutzmaßnahme ergriffen wurde (Risikograph).
- Vorschläge für Warnhinweise (Piktogramme) am Produkt nach BGV A8 oder ISO 3864.
- Vorschläge für Sicherheitsinformationen in den Produktinformationen.
- Beschreibung von Restrisiken.